Sonderpädagogik
Manche Kinder haben trotz eigenen großen Anstrengungen, differenzierten Unterrichtsangeboten und Fördermaßnahmen vielfältige Probleme beim Lernen und Verarbeiten des Bildungsganges.
Die sonderpädagogische Unterstützung hat die Aufgabe, individuelle Lernhilfen zum Ausgleich ihrer beeinträchtigten Möglichkeiten bereit zu stellen. Diese Unterstützung umfasst auch immer die Beratung mit den Lehrern und den Eltern.
Es werden ggf. Empfehlungen für das Einbeziehen von außerschulischen Ämtern und Diensten besprochen.
Für umfassende sonderpädagogische Förderung können die Eltern oder die Schule beim Schulamt einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen.
Sonderpädagogische Förderschwerpunkte sind:
Lernen
Geistige Entwicklung
Sprache
Emotionale und soziale Entwicklung
Hören
Sehen
Körperliche und motorische Entwicklung
Autistisches Verhalten
Ausführliche Informationen enthält die Verordnung über Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Sonderpädagogik-Verordnung - SopV)
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an unsere Sonderpädagogin Frau Marlies Bohn.